Stiftungszweck

§ 2

Stiftungszweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

  2. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung
    • von Wissenschaft und Forschung
    • des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
    • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
    • des Naturschutzes, des Umweltschutzes und der Landschaftspflege
    • internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

    durch eine andere Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Weitergabe von Mitteln nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die Stiftung ihre Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch einer Hilfsperson i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen.

  3. Diese Zwecke müssen nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.

 

"Wenn Kinder immer brav täten, was Ihre Eltern schon immer getan haben,
dann würden wir heute noch in Höhlen leben."

 

Kinder und Kindeskinder

Förderbereiche der
Thomas Hinze Stiftung

Nachhaltige
Bildung

als

optimistisches
Weltbild

Anerkanntes
Selbstbild

als

seelische
Gesundheit

Respekt und Toleranz

als

Werte der
Demokratie

Wegweisende Erwachsene

als

nützliche
Orientierung

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„Wenn etwas für Dich richtig ist
fang an und tu es.“

Thomas Hinze (* 1963 - † 2019)

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in Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH
Brandgasse 4
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Telefon: 02131 52 51 3-0
Telefax: 02131 52 51 3-40

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